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"Nichts in dieser Welt ist sicher außer dem Tod und den Steuern."
Benjamin Franklin, Briefe an Leroy, 1789
 
Wenn wir über Schuldenregulierung und über die Schwierigkeiten in Ihrem Unternehmen sprechen, stellt sich immer wieder heraus: Sie haben den Steuerberater "eingespart" oder der Berater arbeitet nicht mehr für Sie, weil er noch Geld zu bekommen hat.
 
Als Steuerberater unterstützen wir Sie auch bei der Aufarbeitung von Altlasten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich so organisieren, dass dieser Papierkrieg nicht endlos auf Ihnen lastet und in Zukunft alles besser läuft.
 
Nicht abgegebene Steuererklärungen sind für die Behörden ein Zeichen, dass man sich nicht auf Sie verlassen kann. Das kann dazu führen, dass Sie ein "Berufsverbot als Unternehmer" (Gewerbeuntersagung) erhalten oder Ihnen eine wichtige Erlaubnis (z.B. Gaststättenkonzession, Güterkraftverkehrgesetz) weggenommen wird.
 
Gerade in Schwierigkeiten sollten Sie die Steuererklärungen und die Voranmeldungen zur Umsatzsteuer / Lohnsteuer pünktlich abgeben. Es ist verboten, Steuererklärungen nicht oder mit unvollständigem oder falschem Inhalt abzugeben. Steuerhinterziehung wird hart bestraft und kann Ihnen auch bei der Restschuldbefreiung Schwierigkeiten bereiten.
 
Unbezahlt gebliebene Steuern, die auf rechtzeitigen und richtigen Steuererklärungen beruhen, sind dagegen kein Problem für die Schuldenbereinigung. Das Finanzamt hat in der Insolvenz keine besonderen Rechte als Gläubiger.
 
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen unter email gerne zur Verfügung.