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Isabel Jauernig
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter

Maybachstr. 31, 74245 Löwenstein

Königstr. 10 c, 70173 Stuttgart

 

Kommunikationsdaten:
Email: 5zwerge@5zwerge.com

Telefon Löwenstein: 07130/40097-0

Telefax Löwenstein: 07130/40097-15

Telefon Stuttgart: 0711/22254-237

Telefax Stuttgart: 0711/22254-317

Praxistreuhänder Gerhard Reinert, als Praxistreuhänder gem. § 71 StBerG für den verstorbenen Steuerberater Ulrich Stockburger

Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Stuttgart, Hegelstr. 33, 70174 Stuttgart

Berufsbezeichnung:
Steuerberater

Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Steuerberater" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachfolgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG )
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatergesetz (DVStB)
  • Berufsordnung (BOStB)
  • Steuerberatergebührenverordnung (StBGeV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Stuttgart eingesehen werden.

 

Geeignete Person nach § 305 InsO:
Als Steuerberater ist Ulrich Stockburger "geeignete Person" gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO in Verbindung mit dem AGInsO für Baden-Württemberg.

Die Aufgaben der geeigneten Person sind:

Beratung, Unterstützung und Vertretung von Schuldnern bei der Schuldenbereinigung, insbesondere bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern auf Grundlage eines Planes nach den Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren im Neunten Teil der Insolvenzordnung.

Scheitert die außergerichtliche Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern, hat die geeignete Person den Schuldner über die Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu informieren und ihm eine Bescheinigung über den erfolglosen Einigungsversuch auszustellen.

Die geeignete Person unterstützt den Schuldner auf sein Verlangen bei der Stellung des Antrags nach § 305 InsO sowie bei der Zusammenstellung aller Unterlagen, die mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorzulegen sind.

 

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